SiGeKo ...
Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen SiGeKo
Die SiGe-Leistungen umfassen die Baustellenverordnung in der z.Zt. gültigen Fassung vom 10.06.1998, insbesondere:
1.0 Wahrnehmung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des AG zwischen allen bei der Planung Beteiligten (Planer) und den auf der Baustelle tätigen Unternehmern (Firmen)
1.1 Leistungen während der Planungsphase nach § 3(2) BaustellV:
Analyse der Werkplanung, Leistungsverzeichnisse und Terminpläne auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage der vorgenommen Analyse
Sicherheitstechnische Beratung bei der Planung bleibender Wartungseinrichtungen
Feststellen von Wechselwirkungen zwischen Planung und betrieblichen Tätigkeiten und Ausarbeitung der Baustellenordnung
Festlegen von sicherheitstechnischen Vorgaben zum Baustelleneinrichtungsplan und Hinwirken auf die Berücksichtigung entsprechender Massnahmen in den Ausschreibungsunterlagen
Hinwirken auf die Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente, einschliesslich Meldepflichten beauftragter Firmen gegenüber dem AN in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen, soweit nicht bereits erstellt
Mitwirken bei der Vergabe, Prüfung von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz
Zusammenstellen der Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten § 3(2) BaustellV
1.2 Leistungen während der Ausführungsphase nach § 3(3) BaustellV
Während der Ausführungsphase ist der AN auf der Baustelle, in Abstimmung mit der Bauoberleitung, gegenüber den Firmen weisungsbefugt in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Laufende Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans und der Baustellenordnung
Anpassen des SiGe-Plans und Bekanntmachen aktualisierter SiGe-Pläne bei allen Beteiligten
Kontrolle der laufenden Erfassung der Firmen durch die Bauleitung
Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigen sowie auch gegenüber Dritten
Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und Ihren Subunternehmern vor Beginn der Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate) und Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen, dabei Ausführungskontrolle von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmassnahmen, sowie vertragsgemässer Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag, einschliesslich Protokollerstellung über die Begehungen (kurzfristig per Telefax oder e-mail an den AG und die Bauoberleitung)
Fortführen und Abschliessen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
Gegenüber dem AN ist nur der AG weisungsbefugt. Der AN hat gegenüber anderen an der Planung Beteiligten beratende Funktion. Der AG sorgt dafür, dass die Vorschläge des AN durch die anderen Planungsbeteiligten berücksichtigt werden. Der AG ermöglicht dem AN seine Weisungsbefugnis wahrzunehmen, gegebenenfalls durch eine entsprechende Bevollmächtigung.